Aktuelles: WFG Emmendingen

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Förderprogramm "Spitze auf dem Land!"

Erstelldatum15.06.2023

Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden. Antragsstellung bis 31.08.2023.

Die Förderung aus Landes- und EFRE-Mitteln richtet sich an Unternehmen (KMU), die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Ein weiterer Fokus liegt hierbei auf Unternehmen, die Baden-Württemberg im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist im Regelfall auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt. Bei deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt als Ausnahme nach Nr. 8.10 ELR erhöht werden.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragsstellung finden Sie hier:
<https://2021-27.efre-bw.de/foerderaufruf/spitze-auf-dem-land-technologiefuehrer-fuer-baden-wuerttemberg/>

Wichtig: die Lage des Förderortes muss im Ländlichen Raum (- nicht Randzone Verdichtungsgebiet -) und die Gesamt-Vollzeit-Mitarbeiterzahl verbundener Unternehmensteile unter 100 liegen.

Anträge für die laufende Tranche 21 können bis 31.08.2023 gestellt werden.


Interessierte Firmen und Gemeinden wenden sich bitte an:

Nicole Bucher
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung –
79083 Freiburg i. Br. (Post bitte an diese Adresse senden)
Tel.: 0761 / 208-1255
Fax: 0761 / 208-39-1255
E-Mail: nicolette.bucher(@)rpf.bwl.de