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Artikel vom 05.07.2021
Ausschreibung des Jahresprogramms 2022 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist Baden-Württembergs bedeutendstes Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Mit seinen vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen bietet es Kommunen ein attraktives Förderangebot zur Bewältigung aktueller struktureller Herausforderungen.
Die Förderschwerpunkte 2022 sind
- Wohnraum und Ortskernentwicklung
Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockung von Gebäuden, Nachverdichtung im Ortskern, Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse durch umfassende Modernisierung
- Flächenaktivierung
Durchführung von Beteiligungs- und Mitwirkungsprozessen (bspw. Einsatz eines örtlichen Koordinators als Bindeglied zwischen Bürgerschaft, Planenden und Verwaltung)
- Innerörtliche Entwicklungsperspektiven schaffen
Baureifmachungen innerörtlicher Flächen durch Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung. Förderung von unrentierlichen Ausgaben von Gemeinden bei Erwerb und Baureifmachung von Grundstücken in abgegrenzten innerörtlichen Bereichen
- Grundversorgung
Unterstützung kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, lokale Handwerker, Ärzte)
- Klimaschutz
Bioökonomiebasierte Bauweisen mit ressourcenschonenden, CO2-bindenden Baustoffen
- Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen
Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe, von Co-Working oder Kooperationen in Multifunktionszentren; Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern. Modernisierung und Anpassung von Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäusern, Anpassungsmaßnahmen und Restrukturierungen von Rathäusern und Kindergärten unter Nutzung von Bestandsgebäuden
Die Bewerbungsfrist zur Aufnahme in das Förderprogramm läuft bis zum 30. September 2021.