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Landesregierung verlängert Hilfsprogramme für Unternehmen und Soloselbständige
Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Wir werden die Betriebe weiterhin ergänzend zu den Bundesprogrammen unterstützen. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet.“
Der fiktive Unternehmerlohn wird analog zur Überbrückungshilfe IV verlängert und kann künftig im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden. Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Zeitraum. „Der fiktive Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 Euro je Fördermonat kann insbesondere die Existenz von Soloselbständigen sowie Inhaberinnen und Inhabern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen sichern, denn viele von ihnen beziehen keine eigenen Gehälter. Eine reine Fixkostenerstattung wie in der Überbrückungshilfe reicht hier nicht aus“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Baden-Württemberg habe seit Juni 2020 bereits in rund 76.000 Fällen Soloselbständige und Betriebsinhaberinnen und -inhaber mit dem fiktiven Unternehmerlohn unterstützen können.
Mit dem Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona unterstützt die Landesregierung Unternehmen und Soloselbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes bereits seit September 2020 sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung seit Juni 2021. Für die Fortführung bis März 2022 wird der Zugang zusätzlich erleichtert: Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wird von bisher 60 auf nun 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. „Gerade die Schausteller und Marktkaufleute, ebenso die Veranstaltungs- und Eventbranche sind bereits seit fast zwei Jahren in ihrer Arbeit besonders eingeschränkt‘, so die Ministerin. Seit der Einführung des Tilgungszuschusses konnten bereits über 2.300 Betriebe mit über 20 Millionen Euro unterstützt werden.
Die kostenlose Krisenberatung Corona bietet niederschwellige Unterstützung für Unternehmen bei Fragen beispielsweise zu Liquiditätsproblemen oder Strategien zum Neustart oder um etwa gemeinsam mit Beraterinnen und Beratern ihre individuelle unternehmerische Lage zu bewerten. Den Betrieben stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage zur Verfügung. Seit Beginn des Angebots haben über 2.900 Betriebe die Beratung in Anspruch genommen.
Weitere Informationen finden sich auf den Websites der Beratungsdienste:
Industrie, Freie Berufe und Dienstleistungen: RKW Baden-Württemberg
Handwerk: BWHM - Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand
Gastgewerbe: DEHOGA Baden-Württemberg
Handel: Unternehmensberatung des Handelsverbandes Baden-Württemberg UBH