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Förderprogramm "Spitze auf dem Land!"
Erstelldatum06.05.2026
„Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ - Antragsstellung bis 31.08.2026
Um die Innovationskraft Baden-Württembergs zu stärken und die Technologieführerschaft des Landes weiter auszubauen, wurde die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ ins Leben gerufen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Ländlichen Raum, die mit neuen, hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen überzeugen, werden durch die Förderlinie unterstützt. Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern. Grundlage sind unter anderem die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen aus Landesmitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (kurz ELR) und aus EU-Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (kurz EFRE) finanziert.
Förderfähige Investitionen
Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.
Fördersatz
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten.
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten.
- Die Zuwendung muss mind. 200.000 Euro betragen.
- Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro.
- Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.
Die Bewerbung
Sie können sich ganzjährig über Ihre zuständige Gemeinde bewerben. Jeweils zum 28.02. und zum 31.08. müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
Weitere Informationen zu den Fördermodalitäten finden Sie hier:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Wichtig
die Lage des Förderortes muss im Ländlichen Raum (- nicht Randzone Verdichtungsgebiet -) und die Gesamt-Vollzeit-Mitarbeiterzahl verbundener Unternehmensteile unter 100 liegen.
Anträge können bis 31.08.2026 über die ansässige Gemeinde beim RP Freiburg gestellt werden:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/efre
Ansprechperson
Frau Nicole Bucher
Regierungspräsidium Freiburg
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung –
79083 Freiburg i. Br. (Post bitte an diese Adresse senden)
Telefonnummer: 0761 208-1255
Faxnummer: 0761 208-39-1255
E-Mail: nicolette.bucher(@)rpf.bwl.de













