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FÖRDERPROGRAMME
Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl von Förderprogrammen, passend zu Ihrem Vorhaben.
Weiterführende Informationen und Formulare zu den unten gelisteten Förderprogrammen erhalten Sie bei
- der KfW unter www.kfw.de oder über die Hotline Telefonnummer: 0800 539 9001
Die KfW schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt
einzuhaltende Bedingungen vor. Details finden Sie in der KfW-Ausschlussliste (PDF-Datei).
- der L-Bank unter www.l-bank.de oder über die Hotline Telefonnummer: 0711 122-2345
Mittelstandsförderung
Förderprodukte zum Erweitern und Festigen von Unternehmen
L-Bank Investitionsfinanzierung
Ab dem 01.07.2022 werden Unternehmen mit Klimaschutzstrategie mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.
WER wird gefördert
- Etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
- Freiberufler
die im ländlichen Raum in Baden-Württemberg investieren.
Unternehmen mit Klimaschutzstrategie werden mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.
WAS wird gefördert
Förderfähige Vorhaben:
- Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung
- Betriebsübernahme, Beteiligung an einem Unternehmen
- Standortverlagerung
Förderfähige Kosten:
- Grundstück, Gebäude
- Baumaßnahmen
- Anlagen, Maschinen, Geräte, Einrichtungen, EDV
- Übernahmepreis für Unternehmen oder Gesellschaftsanteile
FÖRDERUNG
Förderdarlehen mit Zinsverbilligung
- Kredithöhe: 5 TEUR bis 10 Mio. EUR pro Unternehmen und Jahr
- Laufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: 0 bis 2
- Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
- Zusätzliche Zinsverbilligung (Nachhaltigkeitsbonus)
für Unternehmen mit Klimaschutzstrategie
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist in der Regel möglich, sofern die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteig und dem EU-Beihilferecht nicht entgegensteht.
ANTRAGSTELLUNG
Über die Hausbank an die L-Bank
L-Bank Wachstumsfinanzierung BW
WER wird gefördert
- Kleine und mittlere Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt sind
- Angehörige der Freien Berufe
WAS wird gefördert
Förderfähige Vorhaben:
- Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg
- Erweiterung (auch Standortverlagerung)
- Rationalisierung, Modernisierung
- Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpaletten
- Erwerb von Unternehmen
Förderfähige Kosten:
- Kosten für Investitionsmaßnahmen
- Warenlager und Betriebsmittel
- Übernahmepreis für Unternehmen oder
- Unternehmensteile
FÖRDERUNG
- Langfristiger zinsverbilligter Kredit bis zu 100% der förderfähigen Kosten
- Mindestbetrag i.d.R. 10.000 Euro
- Höchstbetrag i.d.R. 5 Mio. Euro
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Das Darlehenprogramm kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Zu beachten sind die Einschränkungen des EU-Beihilferechts.
ANTRAGSTELLUNG
Über die Hausbank an die L-Bank
SICHERHEITEN
Bankübliche Sicherheiten, Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
L-Bank ELR-Zuschuss
Seit 01.01.2015 reine Zuschussförderung, d.h. keine Wahlmöglichkeit mehr zwischen ELR-Zuschuss und ELR-Darlehen.
WER wird gefördert
Förderschwerpunkte:
- "Grundversorgung": Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen
- "Arbeiten": Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Betrieben zur Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbebrachen und der Errichtung von Gewerbehöfen
NICHT zuwendungsfähig sind reine Maschineninvestitionen, Ersatzinvestitionen ohne zusätzliche Arbeitsplatzeffekte und Kraftfahrzeuge.Was wird gefördert?
Förderfähige Vorhaben:
Schwerpunkt Grundversorgung:
- Neubau von Gebäuden (z.B. Läden, Büros, Praxen)
- Umbaumaßnahmen
- Umnutzung von Gebäuden
Schwerpunkt Arbeiten:
- Neuansiedlung oder Gründung von Unternehmen
- Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen
- Erweiterung bestehender Betriebe
- Standortverlagerung aus Gemengelage
- Umnutzung bestehender Gebäude
Gefördert werden nur Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten (in der Unternehmensgruppe).
Strukturpolitische Voraussetzungen:
Die zur Förderung angemeldeten Maßnahmen müssen Bestandteil einer kommunalen Entwicklungskonzeption sein und die Gemeinde muss mit den einzelbetrieblichen Vorhaben durch Entscheidung des Ministeriums Ländicher Raum in das ELR aufgenommen sein.
Förderfähige Kosten:
- Ausgaben für den Erwerb von Gebäuden (ohne Grund und Boden)
- Ausgaben für Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung)
- Ausgaben für Maschinen und Betriebseinrichtungen
NICHT finanziert werden Grunderwerb, Kraftfahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung, Warenlager und Betriebsmittelbedarf.
FÖRDERUNG
- Zuschuss
Die Auszahlung erfolgt zu 100 %
Fördersätze Zuschuss:
Programmschwerpunkt Maximaler Fördersatz Max. Subventionsbetrag
Grundversorgung 20% 200.000 Euro
Arbeiten 10% oder 15% 200.000 Euro
Weitere Informationen bei der L-Bank oder über die Hotline: 0711/122-2345.
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Der ELR-Zuschuss kann mit dem "ELR-Kombidarlehen" kombiniert werden. Damit ist eine Finanzierung bis 100% möglich.
ANTRAGSTELLUNG
Die Unternehmen beantragen über die Gemeinde die Aufnahme in das ELR-Programm beim Ministerium für Ländl. Raum (sogenannte Einplanung).
Nach Zustimmung des Ministeriums: Die Unternehmen beantragen die ELR- Fördermittel über die Hausbank bei der L-Bank.
INFORMATIONSMATERIAL
L-Bank Kombi-Darlehen Mittelstand
WER wird gefördert
- Ausschließlich Unternehmen (KMU) und
- Freiberufler,
die mit ihrem Vorhaben im ELR-Programm gefördert werden.
WAS wird gefördert
- Verbleibender Finanzierungsbedarf für Investitionen, die nicht in voller Höhe durch den ELR-Zuschuss abgedeckt wurden (z.B. auch Fahrzeuge).
FÖRDERUNG
- Darlehen mit marktnahen Konditionen
- Höchstbetrag i.d.R. 10 Mio. Euro
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
ELR-Zuschuss
ANTRAGSTELLUNG
Gleichzeitig mit dem ELR-Antrag über die Hausbank an die L-Bank. Die L-Bank stellt das Darlehen im Wege der Refinanzierung der Hausbank zur Verfügung. Die Hausbank gewährt den Kredit in eigenem Namen und Obligo.
SICHERHEITEN
Hausbank und Unternehmen vereinbaren eine bankübliche Besicherung. Reichen der Hausbank die vorhandenen Sicherheiten nicht aus, kann sie z.B. eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank oder L-Bank beantragen.
Existenzgründung/Existenzfestigung
Förderprodukte für Gründen und Nachfolgen
KfW ERP-Gründerkredit - StartGeld
WER wird gefördert
- Existenzgründer, auch Freiberufler
- Unternehmensnachfolger
- junge Unternehmen
- kleine Unternehmen
die weniger als 5 Jahre bestehen. Für Gründungsvorhaben in Baden-Württemberg bietet die
"Startfinanzierung 80" der L-Bank die günstigeren Konditionen.
WAS wird gefördert
Förderfähige Vorhaben:
- alle Formen der Existenzgründung wie z.B. Übernahme eines Unternehmens, Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden, Baukosten - Investitonen in Maschinen, Software, Lizenzen oder Betriebsmittel
- Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
- aktive Beteiligung an einem Unternehmen
- Nebenerwerb, der mittelfristig auf Vollerwerb ausgerichtet ist.
Förderfähige Kosten:
- Investitonen und Betriebsmittel am Standort Deutschland
FÖRDERUNG
- Kredit bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel
- Beantragung auch mehrmals möglich – bis zum Höchstbetrag von 125.000 Euro
- bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- bei Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen
- die KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos
- kein Eigenkapital erforderlich
- die Abruffrist beträgt 9 Monate nach Zusage
- Mindestlaufzeit: 2 Jahre
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Kombinationen mit anderen KfW- oder ERP-Programmen sind nicht möglich.
ANTRAGSTELLUNG
Antragstellung und Vertragsabschluss bei der Hausbank
SICHERHEITEN
Bankübliche Sicherheiten. Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank.
L-Bank Startfinanzierung 80
WER wird gefördert
- Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft
- Junge Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler
in Baden-Württemberg
WAS wird gefördert
Förderfähige Vorhaben:
- Gründung eines neuen Unternehmens
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens
- Tätige Beteiligung an einem Unternehmen
- Existenzfestigung bis 5 Jahre nach Gründung oder Übernahme
Förderfähige Kosten:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Bau- und Umbaumaßnahmen
- Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge)
- Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil
- Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers
- Bedarf an Betriebsmitteln (z.B. Ausgaben f. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Patentanmeldung; Markteinführungskosten)
FÖRDERUNG
- Zinsverbilligtes längerfristiges Darlehen, für das die Bürgschaftsbank eine obligatorische Bürgschaft von 80% übernimmt
- Maximaler Bruttodarlehensvertrag:
100.000 Euro
Wird der Bruttodarlehensbetrag beim ersten Antrag nicht voll ausgeschöpft, kann das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Darlehen der Startfinanzierung 80 erhalten. Zusammengerechnet dürfen sie den Höchstbetrag jedoch nicht überschreiten.
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Eine Kombination ist nicht nötig, da alle Kosten zu 100% finanziert werden können und eine Risikoentlastung von 80% vorgesehen ist.
ANTRAGSTELLUNG
Über die Hausbank an die L-Bank.
L-Bank Gründungsfinanzierung BW
WER wird gefördert
- Existenzgründer
- Junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) Die Unternehmensgründung darf max. 5 Jahre zurückliegen.
- Freiberufler
in Baden-Württemberg
WAS wird gefördert
Alle Formen der Existenzgründung (wie Neugründung oder Betriebsübernahme),
Investitonsvorhaben (Existenzfestigung) von jungen Unternehmen
Förderfähige Vorhaben:
- Alle Formen der Existenzgründung (Gründung, Übernahme)
- Investitionsvorhaben aller Art w.z.B. Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung, Betriebsmittel und Warenlager
Förderfähige Kosten:
- Betriebsgrundstücke und Gebäude
- Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge etc.)
- Übernahme eines Unternehmens, aktive Beteiligung an einem Unternehmen
- Betriebsmittel und Warenlager
FÖRDERUNG
Zinsverbilligter Kredit bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Mindestbetrag i.d.R. 10.000 €, Höchstbetrag i.d.R. 5 Mio. €
- Zinsverbilligter Kredit bis zu 100% der förderfähigen Kosten
- Minimaler Bruttodarlehensvertrag:
5.000 Euro - Maximaler Bruttodarlehensvertrag:
5 Mio. Euro
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
ANTRAGSTELLUNG
Über die Hausbank an die L-Bank
SICHERHEITEN
Bankübliche Sicherheiten. Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank.
Förderung moderner Technologie und Entwicklung
Förderprodukte für innovative Vorhaben
KfW ERP-Digitalisierungs-und Innovationskredit
WER wird gefördert
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu einem Jahresumsatz von 50 Mio. Euro
- Freiberuflich Tätige
- Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitl. in Privatbesitz befinden mit einem Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. Euro
WAS wird gefördert
Förderfähige Vorhaben:
- Digitalisierungsvorhaben
- Innovationsvorhaben
- Vorhaben innovativer Unternehmen
(-> Anlage Merkblatt)
Förderfähige Kosten
Im Rahmen digitaler bzw. innovativer Vorhaben:
- Vorhabensbezogene Kosten
- Vorhabensbezogene Betriebsmittel
"Vereinfacht ermittelte Kosten": Aus Vereinfachungsgründen können Kosten in Höhe von max. 200% der vorhabensbezogenen Personalkosten als Alternative zu förderfähigen vorhabensbezogenen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel angesetzt werden.
Bei innovativen Unternehmen:
- Alle Investitionen
- Alle Betriebsmittel (z.B. laufende Kosten, Erwerb von Aktiva des Umlaufvermögens, Warenlager (unabhängig von einem konkreten Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben) etc.
FÖRDERUNG
- Zinsgünstiges Darlehen
- Kreditbetrag maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben und mindestens 25.000 Euro pro Vorhaben.
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt.
ANTRAGSTELLUNG
Antragstellung und Vertragsabschluss bei der Hausbank. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
KfW ERP-Mezzanine für Innovation
Fremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung von Innovationsvorhaben bei etablierten mittelständischen Unternehmen
WER wird gefördert
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden mit einem Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. Euro
- Freiberuflich Tätige
WAS wird gefördert
Gefördert werden Vorhaben, die sich sowohl vom Stand der Technik in der EU abheben, als auch solche, die neu für den Antragsteller sind. Der Antragsteller muss das innovative Vorhaben in beiden Varianten selbst durchführen oder sich an einem solchen durch einen eigenen innovativen Beitrag wesentlich beteiligen.
Förderfähige Kosten:
- Dem Vorhaben zurechenbare Personalkosten, Reise-, Material- und EDV-Kosten
- Einzelkosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge
- Einzelkosten für Beratungs- und ähnliche Dienste
- Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung einschl. der Kosten für Testreihen
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Gemeinkosten; z.B. für Forschung und Entwicklung genutzte, vorhandene Aktiva können für die Dauer der Forschung und Entwicklung als Kosten angesetzt werden
"Vereinfacht ermittelte Kosten": Aus Vereinfachungsgründen können Kosten in Höhe von max. 200% der vorhabensbezogenen Personalkosten als Alternative zu förderfähigen Betriebs- und Investitionsmitteln angesetzt werden.
FÖRDERUNG
- Integriertes Finanzierungspaket, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und aus einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht.
- Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert. Der Höchstbetrag beträgt 5 Mio. Euro und der Mindestbetrag 25.000 Euro.
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Die Kombination einer Finanzierung mit anderen Förderprogrammen ist im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich.
ANTRAGSTELLUNG
Antragstellung und Vertragsabschluss bei der Hausbank
SICHERHEITEN
Für die Nachrangtranche sind keine Sicherheiten erforderlich. Für das Fremdkapital vereinbaren Sie Art und Höhe der Sicherheiten mit Ihrer Bank. Eine Absicherung mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken oder mit Kontoguthaben wie Tagesgeld, Festgeld und Termingeld ist ausgeschlossen.
L-Bank Digitalisierungsprämie Plus
WER wird gefördert
- Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten
- Freiberufler
WAS wird gefördert
Förderfähige Vorhaben:
- Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
- Erhöhung der Informations- und Kommunikations-Technik-(IKT)-Sicherheit
- Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
Förderfähige Kosten:
Anschaffung von IKT-Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen wie
- Lizenz- und Systemservicegebühren
- Dienstleistungen wie Migration der bisherigen Daten und Portierung der Softwarekomponenten
- Schulungen der Mitarbeiter durch externe Dienstleister
FÖRDERUNG
- Langfristig zinsverbilligtes Darlehen
- Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss ist abhängig von der Darlehenshöhe
- Mindestdarlehensbetrag 10.000 Euro, Höchstbetrag 120.000 Euro
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist ausgeschlossen.
ANTRAGSTELLUNG
Über die Hausbank an die L-Bank
SICHERHEITEN
Das Darlehen ist banküblich zu besichern.
L-Bank Innovationsfinanzierung 4.0
WER wird gefördert
- Gewerbliche Unternehmen
- Freie Berufe
...als KMU in Baden-Württemberg mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio Euro. Oder als größeres Unternehmen, was sich mehrheitlich in Privatbesitz befindet und dessen Jahresumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.
WAS wird gefördert
4 Förderbausteine stehen zur Wahl:
- Innovative Vorhaben zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte oder Prozesse
- Digitalisierungsvorhaben
- Entwicklung und Einführung eines innovativen Geschäftsmodells
- Innovative Unternehmen
FÖRDERUNG
- Zinsverbilligte Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten
- Minimaler Bruttodarlehensvertrag:
- in der Regel 10.000 Euro
- Maximaler Bruttodarlehensvertrag:
- 5 Mio. Euro (für KMUs)
- Bis zu 25 Mio. Euro (für NICHT-KMUs)
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist in der Regel möglich.
ANTRAGSTELLUNG
Über die Hausbank an die L-Bank. Die Hausbank erhält von der L-Bank den Förderkredit, den sie in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.
SICHERHEITEN
Das Darlehen ist banküblich abzusichern.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
WER wird gefördert
- kleine und mittlere Unternehmen
- weitere mittelständische Unternehmen
- nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner
WAS wird gefördert
Im ZIM können Netzwerkmanagementdienstleistungen und die im nationalen oder internationalen Innovationsnetzwerk konzipierten FuE-Projekte gefördert werden.
Die Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens sechs voneinander unabhängigen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Internationale Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens vier Unternehmen dieser Art sowie mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert. Weitere Partner können zusätzlich teilnehmen (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände). Grundlage der Zusammenarbeit ist eine gemeinsame Idee zur Entwicklung und Verwertung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen in einem technologisch oder regional orientierten Verbund oder entlang einer Wertschöpfungskette. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.
Genaue Informationen erhalten Sie unter
Liquiditätshilfeprogramm
L-Bank Liquiditätskredit
WER wird gefördert
- Gewerbeliche Unternehmen
- Freiberuflich Tätige
...bis zu 500 Beschäftigten in Baden-Württemberg
WAS wird gefördert
Förderfähige Vorhaben:
- Aufstockung liquider Mittel bei Unternehmenswachstum
- Finanzmittelbedarf bei Konsolidierungen
- Finanzierung von Gesellschaftsanteilen und Folgeinvestitionen bei Betriebsübernahmen
FÖRDERUNG
- Zinsverbilligte Darlehen bis 100% der förderfähigen Kosten
- Kredithöhe: 10.000 Euro bis 5 Mio. Euro
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Liquiditätshilfedarlehen können mit anderen Förderprogrammen (außer ELR-Programm) kombiniert werden.
ANTRAGSTELLUNG
Über die Hausbank an die L-Bank.
SICHERHEITEN
Das Darlehen ist banküblich abzusichern. Eine Risikoübernahme durch die Bürgschaftsbank oder L-Bank ist möglich.
Tourismusförderung
L-Bank Tourismusfinanzierung Plus
WER wird gefördert
- KMU - Tourismusbetriebe (z.B. Hotels, Gaststätten, Campingplätze, Ferienwohnungen)
Förderfähige Vorhaben:
- Modernisierung, Erweiterung in Kombination mit Modernisierung
- Erweiterung durch Anbau / oder Aufstockung
- Errichtung neuer Betriebe oder Übernahme bestehender Betriebe
Förderfähige Kosten:
- Gebäude, Grundstück
- Baumaßnahmen
- Außenanlagen
- Einrichtungen
- Fahrzeuge
- Übernahmepreis
FÖRDERUNG
Zinsverbilligte Darlehen bis zu 100 % der anrechenbaren Investitionskosten
- Minimaler Bruttodarlehensvertrag:
in der Regel 10.000 Euro
- Maximaler Bruttodarlehensvertrag:
in der Regel 5 Mio. Euro
ANTRAGSTELLUNG
Über die Hausbank an die L-Bank.
SICHERHEITEN
Das Darlehen ist banküblich abzusichern. Eine Risikoübernahme durch die Bürgschaftsbank oder L-Bank ist möglich.
Bürgschaftsprogramm
L-Bank Bürgschaftsprogramm
WER wird gefördert
- Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberuflich Tätige
...in Baden-Württemberg
WAS wird gefördert
Förderfähige Vorhaben:
- Investitionsfinanzierungen
- Leasingfinanzierungen
- Finanzierungen von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen
- Betriebsmittelfinanzierungen
- Avalfinanzierungen
- Finanzierung von Konsolidierungen/Restrukturierungen
FÖRDERUNG
- i.d.R. eine Ausfallbürgschaft für Kredite bzw. Avalkredite der Hausbank
- In Ausnahmefällen Beteiligung an Konsortialfinanzierungen anstatt einer Bürgschaft
- Höhe der Risikoübernahme i.d.R. 50% des zu verbürgendes Kredits, in Einzelfällen auch darüber
- Zuständigkeiten:
bis zu 1 Mio. Euro - Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
von 1 Mio. - 5 Mio. Euro - L-Bank
über 5 Mio. Euro - Land Baden-Württemberg (bei der L-Bank) - Die Konditionen werden individuell in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens und der Absicherung des Kredits festgelegt.
- Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach der Laufzeit der verbürgten Finanzierung und beträgt maximal 15 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten 6 Jahre.
KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Bürgschaften können mit allen Förderkrediten kombiniert werden, insgesamt jedoch maximal 80% Risikoübernahme des zu verbürgenden Kredits.
ANTRAGSTELLUNG
Den Antrag auf eine Bürgschaft stellt die Hausbank bzw. der Leasinggeber direkt bei der L-Bank oder Bürgschaftsbank