Förderprogramme: WFG Emmendingen

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FÖRDERPROGRAMME

Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl von Förderprogrammen, passend zu Ihrem Vorhaben.

Weiterführende Informationen und Formulare zu den unten gelisteten Förderprogrammen erhalten Sie bei

  • der KfW unter www.kfw.de oder über die Hotline Telefonnummer: 0800 539 9001

          Die KfW schließt bestimmte Vor­haben generell von einer Finan­zierung aus oder gibt
          einzu­haltende Bedingungen vor. Details finden Sie in der KfW-Ausschlussliste (PDF-Datei).
 

  • der L-Bank unter www.l-bank.de oder über die Hotline Telefonnummer: 0711  122-2345

Mittelstandsförderung

Förderprodukte zum Erweitern und Festigen von Unternehmen

L-Bank Investitionsfinanzierung

Ab dem 01.07.2022 werden Unternehmen mit Klimaschutzstrategie mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.

WER wird gefördert

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
  • Freiberufler

die im ländlichen Raum in Baden-Württemberg investieren.
Unternehmen mit Klimaschutzstrategie werden mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.

WAS wird gefördert

Förderfähige Vorhaben:

  • Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung
  • Betriebsübernahme, Beteiligung an einem Unternehmen
  • Standortverlagerung

Förderfähige Kosten:

  • Grundstück, Gebäude
  • Baumaßnahmen
  • Anlagen, Maschinen, Geräte, Einrichtungen, EDV
  • Übernahmepreis für Unternehmen oder Gesellschaftsanteile

FÖRDERUNG
Förderdarlehen mit Zinsverbilligung

  • Kredithöhe: 5 TEUR bis 10 Mio. EUR pro Unternehmen und Jahr
  • Laufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre: 0 bis 2
  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

Darlehen der Investitionsfinanzierung können mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Dabei kann es jedoch zu Beschränkungen kommen, die sich aus dem EU-Beihilferecht ergeben.

ANTRAGSTELLUNG

Über die Hausbank an die L-Bank

INFORMATIONSMATERIAL

Infoblatt Investitionsfinanzierung (PDF-Datei)

Merkblatt Investitionsfinanzierung (PDF-Datei)

Konditionen_L-Bank Investitionsfinanzierung (PDF-Datei)

L-Bank Wachstumsfinanzierung BW

WER wird gefördert

  • Kleine und mittlere Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt sind
  • Angehörige der Freien Berufe

WAS wird gefördert

Förderfähige Vorhaben:

  • Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg
  • Erweiterung (auch Standortverlagerung)
  • Rationalisierung, Modernisierung
  • Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpaletten
  • Erwerb von Unternehmen

Förderfähige Kosten:

  • Kosten für Investitionsmaßnahmen
  • Warenlager und Betriebsmittel
  • Übernahmepreis für Unternehmen oder
  • Unternehmensteile

FÖRDERUNG

  • Langfristiger zinsverbilligter Kredit bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Mindestbetrag i.d.R. 10.000 Euro
  • Höchstbetrag i.d.R. 5 Mio. Euro

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

Das Darlehenprogramm kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Zu beachten sind die Einschränkungen des EU-Beihilferechts.

ANTRAGSTELLUNG

Über die Hausbank an die L-Bank

SICHERHEITEN

Bankübliche Sicherheiten, Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank.

INFORMATIONSMATERIAL

Merkblatt Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (PDF-Datei)

Konditionen_L-Bank Wachstumsfinanzierung (PDF-Datei)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

L-Bank ELR-Zuschuss

Seit 01.01.2015 reine Zuschussförderung, d.h. keine Wahlmöglichkeit mehr zwischen ELR-Zuschuss und ELR-Darlehen.

WER wird gefördert

Förderschwerpunkte:

  • "Grundversorgung": Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen
  • "Arbeiten": Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Betrieben zur Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbebrachen und der Errichtung von Gewerbehöfen

NICHT zuwendungsfähig sind reine Maschineninvestitionen, Ersatzinvestitionen ohne zusätzliche Arbeitsplatzeffekte und Kraftfahrzeuge.Was wird gefördert?

Förderfähige Vorhaben:

Schwerpunkt Grundversorgung:

  • Neubau von Gebäuden (z.B. Läden, Büros, Praxen)
  • Umbaumaßnahmen
  • Umnutzung von Gebäuden

Schwerpunkt Arbeiten:

  • Neuansiedlung oder Gründung von Unternehmen
  • Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen
  • Erweiterung bestehender Betriebe
  • Standortverlagerung aus Gemengelage
  • Umnutzung bestehender Gebäude

Gefördert werden nur Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten (in der Unternehmensgruppe).

Strukturpolitische Voraussetzungen:

Die zur Förderung angemeldeten Maßnahmen müssen Bestandteil einer kommunalen Entwicklungskonzeption sein und die Gemeinde muss mit den einzelbetrieblichen Vorhaben durch Entscheidung des Ministeriums Ländicher Raum in das ELR aufgenommen sein.

Förderfähige Kosten:

  • Ausgaben für den Erwerb von Gebäuden (ohne Grund und Boden)
  • Ausgaben für Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung)
  • Ausgaben für Maschinen und Betriebseinrichtungen

NICHT finanziert werden Grunderwerb, Kraftfahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung, Warenlager und Betriebsmittelbedarf.

FÖRDERUNG

  • Zuschuss

Die Auszahlung erfolgt zu 100 %

Fördersätze Zuschuss:

Programmschwerpunkt                  Maximaler Fördersatz                  Max. Subventionsbetrag
Grundversorgung                               20%                                                   200.000 Euro
Arbeiten                                              10% oder 15%                                  200.000 Euro

Weitere Informationen bei der L-Bank oder über die Hotline: 0711/122-2345.

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

Der ELR-Zuschuss kann mit dem "ELR-Kombidarlehen" kombiniert werden. Damit ist eine Finanzierung bis 100% möglich.

ANTRAGSTELLUNG

Die Unternehmen beantragen über die Gemeinde die Aufnahme in das ELR-Programm beim Ministerium für Ländl. Raum (sogenannte Einplanung).
Nach Zustimmung des Ministeriums: Die Unternehmen beantragen die ELR- Fördermittel über die Hausbank bei der L-Bank.

INFORMATIONSMATERIAL

Merkblatt_ELR-Programm (PDF-Datei)

L-Bank Kombi-Darlehen

WER wird gefördert

  • Ausschließlich Unternehmen (KMU) und
  • Freiberufler,

die mit ihrem Vorhaben im ELR-Programm gefördert werden.

WAS wird gefördert

  • Verbleibender Finanzierungsbedarf für Investitionen, die nicht in voller Höhe durch den ELR-Zuschuss abgedeckt wurden (z.B. auch Fahrzeuge).

FÖRDERUNG

  • Darlehen mit marktnahen Konditionen
  • Höchstbetrag i.d.R. 10 Mio. Euro

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

ELR-Zuschuss

ANTRAGSTELLUNG

Gleichzeitig mit dem ELR-Antrag über die Hausbank an die L-Bank. Die L-Bank stellt das Darlehen im Wege der Refinanzierung der Hausbank zur Verfügung. Die Hausbank gewährt den Kredit in eigenem Namen und Obligo.

SICHERHEITEN

Hausbank und Unternehmen vereinbaren eine bankübliche Besicherung. Reichen der Hausbank die vorhandenen Sicherheiten nicht aus, kann sie z.B. eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank oder L-Bank beantragen.

INFORMATIONSMATERIAL

Merkblatt_ELR-Kombi-Darlehen (PDF-Datei)

Konditionen_L-Bank ELR-Kombi-Darlehen (PDF-Datei)

Existenzgründung/Existenzfestigung

Förderprodukte für Gründen und Nachfolgen

KfW ERP-Gründerkredit - StartGeld

WER wird gefördert

  • Existenzgründer, auch Freiberufler
  • Unternehmensnachfolger
  • junge Unternehmen
  • kleine Unternehmen

die weniger als 5 Jahre bestehen. Für Gründungsvorhaben in Baden-Württemberg bietet die
"Startfinanzierung 80" der L-Bank die günstigeren Konditionen.

WAS wird gefördert

Förderfähige Vorhaben:

  • alle Formen der Existenzgründung wie z.B. Übernahme eines Unternehmens, Erwerb von
    Grundstücken und Gebäuden, Baukosten
  • Investitonen in Maschinen, Software, Lizenzen oder Betriebsmittel
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
  • aktive Beteiligung an einem Unternehmen
  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf Vollerwerb ausgerichtet ist.

Förderfähige Kosten:

  • Investitonen und Betriebsmittel am Standort Deutschland

FÖRDERUNG

  • Kredit bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel
  • Beantragung auch mehrmals möglich – bis zum Höchstbetrag von 125.000 Euro
  • bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel
  • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
  • bei Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen
  • die KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos
  • kein Eigenkapital erforderlich
  • die Abruffrist beträgt 9 Monate nach Zusage
  • Mindestlaufzeit: 2 Jahre

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

Kombinationen mit anderen KfW- oder ERP-Programmen sind nicht möglich.

ANTRAGSTELLUNG

Antragstellung und Vertragsabschluss bei der Hausbank

SICHERHEITEN

Bankübliche Sicherheiten. Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank.

INFORMATIONSMATERIAL

Merkblatt_ERP-Gründerkredit-Startgeld (PDF-Datei)
Allgemeines_Merkblatt_Beihilfen (PDF-Datei)
Merkblatt_KMU_Definition (PDF-Datei)

Konditionen_KfW ERP-Gründerkredit - StartGeld (PDF-Datei)

L-Bank Startfinanzierung 80

WER wird gefördert

  • Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft
  • Junge Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberufler

in Baden-Württemberg

WAS wird gefördert

Förderfähige Vorhaben:

  • Gründung eines neuen Unternehmens
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens
  • Tätige Beteiligung an einem Unternehmen
  • Existenzfestigung bis 5 Jahre nach Gründung oder Übernahme

Förderfähige Kosten:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Bau- und Umbaumaßnahmen
  • Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge)
  • Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil
  • Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers
  • Bedarf an Betriebsmitteln (z.B. Ausgaben f. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Patentanmeldung; Markteinführungskosten)

FÖRDERUNG

  • Zinsverbilligtes längerfristiges Darlehen, für das die Bürgschaftsbank eine obligatorische Bürgschaft von 80% übernimmt
  • Maximaler Bruttodarlehensvertrag:
    100.000 Euro

Wird der Bruttodarlehensbetrag beim ersten Antrag nicht voll ausgeschöpft, kann das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Darlehen der Startfinanzierung 80 erhalten. Zusammengerechnet dürfen sie den Höchstbetrag jedoch nicht überschreiten.

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

Eine Kombination ist nicht nötig, da alle Kosten zu 100% finanziert werden können und eine Risikoentlastung von 80% vorgesehen ist.

ANTRAGSTELLUNG

Über die Hausbank an die L-Bank.

INFORMATIONSMATERIAL

Merkblatt_Startfinanzierung_80 (PDF-Datei)
Informationsblatt_De-minimis-Regel (PDF-Datei)
Informationsblatt_KMU

Konditionen_L-Bank Startfinanzierung 80 (PDF-Datei)

L-Bank Gründungsfinanzierung BW

WER wird gefördert

  • Existenzgründer
  • Junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) Die Unternehmensgründung darf max. 5 Jahre zurückliegen.
  • Freiberufler

in Baden-Württemberg

WAS wird gefördert

Alle Formen der Existenzgründung (wie Neugründung oder Betriebsübernahme),
Investitonsvorhaben (Existenzfestigung) von jungen Unternehmen

Förderfähige Vorhaben:

  • Alle Formen der Existenzgründung (Gründung, Übernahme)
  • Investitionsvorhaben aller Art w.z.B. Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung, Betriebsmittel und Warenlager

Förderfähige Kosten:

  • Betriebsgrundstücke und Gebäude
  • Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge etc.)
  • Übernahme eines Unternehmens, aktive Beteiligung an einem Unternehmen
  • Betriebsmittel und Warenlager

FÖRDERUNG

Zinsverbilligter Kredit bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Mindestbetrag i.d.R. 10.000 €, Höchstbetrag i.d.R. 5 Mio. €

  • Zinsverbilligter Kredit bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Minimaler Bruttodarlehensvertrag:
    5.000 Euro
  • Maximaler Bruttodarlehensvertrag:
    5 Mio. Euro

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

ANTRAGSTELLUNG

Über die Hausbank an die L-Bank

SICHERHEITEN

Bankübliche Sicherheiten. Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank.

INFORMATIONSMATERIAL

Merkblatt Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (PDF-Datei)

Konditionen_L-Bank Gründungsfinanzierung (PDF-Datei)

Förderung moderner Technologie und Entwicklung

Förderprodukte für innovative Vorhaben

KfW ERP-Digitalisierungs-und Innovationskredit

WER wird gefördert

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu einem Jahresumsatz von 50 Mio. Euro
  • Freiberuflich Tätige
  • Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitl. in Privatbesitz befinden mit einem Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. Euro

WAS wird gefördert

Förderfähige Vorhaben:

  • Digitalisierungsvorhaben
  • Innovationsvorhaben
  • Vorhaben innovativer Unternehmen

(-> Anlage Merkblatt)
 

Förderfähige Kosten

Im Rahmen digitaler bzw. innovativer Vorhaben:

  • Vorhabensbezogene Kosten
  • Vorhabensbezogene Betriebsmittel

"Vereinfacht ermittelte Kosten": Aus Vereinfachungsgründen können Kosten in Höhe von max. 200% der vorhabensbezogenen Personalkosten als Alternative zu förderfähigen vorhabensbezogenen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel angesetzt werden.

 

Bei innovativen Unternehmen:

  • Alle Investitionen
  • Alle Betriebsmittel (z.B. laufende Kosten, Erwerb von Aktiva des Umlaufvermögens, Warenlager (unabhängig von einem konkreten Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben) etc.

FÖRDERUNG

  • Zinsgünstiges Darlehen
  • Kreditbetrag maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben und mindestens 25.000 Euro pro Vorhaben.

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt.

ANTRAGSTELLUNG

Antragstellung und Vertragsabschluss bei der Hausbank. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

INFORMATIONSMATERIAL

Merkblatt_ERP-Digitalisierungs-_und_Innovationskredit (PDF-Datei)
Allgemeines_Merkblatt_Beihilfen (PDF-Datei)
Merkblatt_KMU_Definition (PDF-Datei)
Merkblatt_Risikogerechtes Zinssystem (PDF-Datei)

Konditionen_KfW ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (PDF-Datei)

KfW ERP-Mezzanine für Innovation

Fremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung von Innovationsvorhaben bei etablierten mittelständischen Unternehmen

WER wird gefördert

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden mit einem Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. Euro
  • Freiberuflich Tätige

WAS wird gefördert

Gefördert werden Vorhaben, die sich sowohl vom Stand der Technik in der EU abheben, als auch solche, die neu für den Antragsteller sind. Der Antragsteller muss das innovative Vorhaben in beiden Varianten selbst durchführen oder sich an einem solchen durch einen eigenen innovativen Beitrag wesentlich beteiligen.

Förderfähige Kosten:

  • Dem Vorhaben zurechenbare Personalkosten, Reise-, Material- und EDV-Kosten
  • Einzelkosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge
  • Einzelkosten für Beratungs- und ähnliche Dienste
  • Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung einschl. der Kosten für Testreihen
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Gemeinkosten; z.B. für Forschung und Entwicklung genutzte, vorhandene Aktiva können für die Dauer der Forschung und Entwicklung als Kosten angesetzt werden

"Vereinfacht ermittelte Kosten": Aus Vereinfachungsgründen können Kosten in Höhe von max. 200% der vorhabensbezogenen Personalkosten als Alternative zu förderfähigen Betriebs- und Investitionsmitteln angesetzt werden.

FÖRDERUNG

  • Integriertes Finanzierungspaket, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und aus einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht.
  • Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert. Der Höchstbetrag beträgt 5 Mio. Euro und der Mindestbetrag 25.000 Euro.

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

Die Kombination einer Finanzierung mit anderen Förderprogrammen ist im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich.

ANTRAGSTELLUNG

Antragstellung und Vertragsabschluss bei der Hausbank

SICHERHEITEN

Für die Nachrangtranche sind keine Sicherheiten erforderlich. Für das Fremdkapital vereinbaren Sie Art und Höhe der Sicherheiten mit Ihrer Bank. Eine Absicherung mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken oder mit Kontoguthaben wie Tagesgeld, Festgeld und Termingeld ist ausgeschlossen.

INFORMATIONSMATERIAL

Merkblatt_ERP-Mezzanine_für_Innovation (PDF-Datei)
Merkblatt_KMU_Definition (PDF-Datei)

Konditionen_KfW ERP-Mezzanine für Innovation (PDF-Datei)

L-Bank Digitalisierungsprämie Plus

WER wird gefördert

  • Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten
  • Freiberufler

WAS wird gefördert

Förderfähige Vorhaben:

  • Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
  • Erhöhung der Informations- und Kommunikations-Technik-(IKT)-Sicherheit
  • Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen

Förderfähige Kosten:

Anschaffung von IKT-Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen wie

  • Lizenz- und Systemservicegebühren
  • Dienstleistungen wie Migration der bisherigen Daten und Portierung der Softwarekomponenten
  • Schulungen der Mitarbeiter durch externe Dienstleister

FÖRDERUNG

  • Langfristig zinsverbilligtes Darlehen
  • Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss ist abhängig von der Darlehenshöhe
  • Mindestdarlehensbetrag 10.000 Euro, Höchstbetrag 120.000 Euro

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist ausgeschlossen.

ANTRAGSTELLUNG

Über die Hausbank an die L-Bank

SICHERHEITEN

Das Darlehen ist banküblich zu besichern.

INFORMATIONSMATERIAL

Infoblatt (PDF-Datei)

Merkblatt_Digitalisierungsprämie (PDF-Datei)

Konditionen_L-Bank Digitalisierungsprämie (PDF-Datei)

L-Bank Innovationsfinanzierung 4.0

WER wird gefördert

  • Gewerbliche Unternehmen
  • Freie Berufe

...als KMU in Baden-Württemberg mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio Euro. Oder als größeres Unternehmen, was sich mehrheitlich in Privatbesitz befindet und dessen Jahresumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.

WAS wird gefördert

       4 Förderbausteine stehen zur Wahl:

  • Innovative Vorhaben zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte oder Prozesse
  • Digitalisierungsvorhaben
  • Entwicklung und Einführung eines innovativen Geschäftsmodells
  • Innovative Unternehmen

FÖRDERUNG

  • Zinsverbilligte Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Minimaler Bruttodarlehensvertrag:
    • in der Regel 10.000 Euro
  • Maximaler Bruttodarlehensvertrag:
    • 5 Mio. Euro (für KMUs)
    • Bis zu 25 Mio. Euro (für NICHT-KMUs)

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist in der Regel möglich.

ANTRAGSTELLUNG

Über die Hausbank an die L-Bank. Die Hausbank erhält von der L-Bank den Förderkredit, den sie in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.

SICHERHEITEN

Das Darlehen ist banküblich abzusichern.

INFORMATIONSMATERIAL

Merkblatt_Innovationsfinanzierung_4.0 (PDF-Datei)

Konditionen_L-Bank Innovationsfinanzierung 4.0_KMU (PDF-Dokument, 666,45 KB, 29.08.2023)

Konditionen_L-Bank Innovationsfinanzierung 4.0_GU (PDF-Dokument, 666,51 KB, 29.08.2023)

ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Hinweis:
Seit dem 07. Oktober 2021, 20:00 Uhr, können vorübergehend keine Anträge mehr für Zuschüsse im ZIM angenommen werden; dies gilt auch für Projektskizzen. Hiervon ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen von bilateralen und multilateralen Ausschreibungen sowie Anträge für Leistungen zur Markteinführung.

WER wird gefördert

  • Mittelständische Unternehmen
  • Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

WAS wird gefördert

  • Technische Innovationsvorhaben für Einzelprojekte, Kooperationsprojekte und Kooperationsnetzwerke

Genaue Informationen erhalten Sie unter

www.zim-bmwi.de/zim-ueberblick

Liquiditätshilfeprogramm

L-Bank Liquiditätskredit

WER wird gefördert

  • Gewerbeliche Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige

...bis zu 500 Beschäftigten in Baden-Württemberg

WAS wird gefördert

Förderfähige Vorhaben:

  • Aufstockung liquider Mittel bei Unternehmenswachstum
  • Finanzmittelbedarf bei Konsolidierungen
  • Finanzierung von Gesellschaftsanteilen und Folgeinvestitionen bei Betriebsübernahmen

FÖRDERUNG

  • Zinsverbilligte Darlehen bis 100% der förderfähigen Kosten
  • Kredithöhe: 10.000 Euro bis 5 Mio. Euro

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

Liquiditätshilfedarlehen können mit anderen Förderprogrammen (außer ELR-Programm) kombiniert werden.

ANTRAGSTELLUNG

Über die Hausbank an die L-Bank.

SICHERHEITEN

Das Darlehen ist banküblich abzusichern. Eine Risikoübernahme durch die Bürgschaftsbank oder L-Bank ist möglich.

INFORMATIONSMATERIAL

Merkblatt_Liquiditätskredit (PDF-Datei)

Merkblatt_Risikogerechtes Zinssystem (PDF-Datei)

Konditionen_L-Bank Liquiditätskredit (PDF-Datei)

Tourismusförderung

L-Bank Tourismusfinanzierung Plus

WER wird gefördert

  • KMU - Tourismusbetriebe (z.B. Hotels, Gaststätten, Campingplätze, Ferienwohnungen)

Förderfähige Vorhaben:

  • Modernisierung, Erweiterung in Kombination mit Modernisierung
  • Erweiterung durch Anbau / oder Aufstockung
  • Errichtung neuer Betriebe oder Übernahme bestehender Betriebe

Förderfähige Kosten:

  • Gebäude, Grundstück
  • Baumaßnahmen
  • Außenanlagen
  • Einrichtungen
  • Fahrzeuge
  • Übernahmepreis

FÖRDERUNG

Zinsverbilligte Darlehen bis zu 100 % der anrechenbaren Investitionskosten

  • Minimaler Bruttodarlehensvertrag:
    in der Regel 10.000 Euro
  • Maximaler Bruttodarlehensvertrag:
    in der Regel 5 Mio. Euro

ANTRAGSTELLUNG

Über die Hausbank an die L-Bank.

SICHERHEITEN

Das Darlehen ist banküblich abzusichern. Eine Risikoübernahme durch die Bürgschaftsbank oder L-Bank ist möglich.

INFORMATIONSMATERIAL

Merkblatt_Tourismusfinanzierung (PDF-Datei)

Merkblatt_Risikogerechtes_Zinssystem (PDF-Datei)

Konditionen L-Bank Tourismusfinanzierung (PDF-Datei)

Bürgschaftsprogramm

L-Bank Bürgschaftsprogramm

WER wird gefördert

  • Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberuflich Tätige

...in Baden-Württemberg

WAS wird gefördert

Förderfähige Vorhaben:

  • Investitionsfinanzierungen
  • Leasingfinanzierungen
  • Finanzierungen von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen
  • Betriebsmittelfinanzierungen
  • Avalfinanzierungen
  • Finanzierung von Konsolidierungen/Restrukturierungen

FÖRDERUNG

  • i.d.R. eine Ausfallbürgschaft für Kredite bzw. Avalkredite der Hausbank
  • In Ausnahmefällen Beteiligung an Konsortialfinanzierungen anstatt einer Bürgschaft
  • Höhe der Risikoübernahme i.d.R. 50% des zu verbürgendes Kredits, in Einzelfällen auch darüber
  • Zuständigkeiten:
    bis zu 1 Mio. Euro - Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
    von 1 Mio. - 5 Mio. Euro - L-Bank
    über 5 Mio. Euro - Land Baden-Württemberg (bei der L-Bank)
  • Die Konditionen werden individuell in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens und der Absicherung des Kredits festgelegt.
  • Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach der Laufzeit der verbürgten Finanzierung und beträgt maximal 15 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten 6 Jahre.

KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

Bürgschaften können mit allen Förderkrediten kombiniert werden, insgesamt jedoch maximal 80% Risikoübernahme des zu verbürgenden Kredits.

ANTRAGSTELLUNG

Den Antrag auf eine Bürgschaft stellt die Hausbank bzw. der Leasinggeber direkt bei der L-Bank oder Bürgschaftsbank

INFORMATIONSMATERIAL

Bürgschaftsprogramm der L-Bank

Merkblatt allgemeine Bürgschaft

Merkblatt Kombi-Bürgschaft 50